Nach dem Tod eines Immobilienunternehmers fiel ein Liegenschaftsportefeuille im mittleren zweistelligen Millionenbereich an drei Nachkommen. Zwei Geschwister wollten das Lebenswerk ihres Vaters bewahren und energetisch modernisieren. Der dritte Erbe jedoch steckte privat in tiefen Schulden, verlangte ultimativ die sofortige Barauszahlung seines Anteils und reichte die gerichtliche Erbteilungsklage ein – mit der direkten Drohung, alle Häuser öffentlich versteigern zu lassen. Weder besassen die Geschwister die Mittel zur Auszahlung, noch wollte die Bank die Hypotheken aufgrund der strengen Tragbarkeitskriterien erhöhen. Bei einem Notverkauf hätte zudem die Zürcher Grundstückgewinnsteuer mit ihrer progressiven Härte gnadenlos zugeschlagen.

FiPAX löste den scheinbar unauflösbaren Konflikt durch eine elegante Verzahnung von Zivilrecht, kantonalem Steuerrecht und Kapitalmarktstruktur: Statt das Portfolio zu zerschlagen, konzipierte FiPAX einen partiellen Erbteilungsvertrag. Durch die gezielte Anwendung des zivilrechtlichen Steueraufschubs nach § 216 des Zürcher Steuergesetzes gingen die Liegenschaften ungeteilt an die beiden fortführungswilligen Erben über – ohne dass auch nur ein einziger Franken Grundstückgewinnsteuer fällig wurde.

Um den weichenden Erben fair und unverzüglich abzufinden, entwickelte FiPAX ein hybrides Finanzierungsmodell: Unausgeschöpfte Schuldbriefe auf den werthaltigsten Bestandsliegenschaften wurden reaktiviert und als dingliche Sicherheit für eine private Familienanleihe hinterlegt. Über das FiPAX-Investorennetzwerk wurde zudem ein Überbrückungsdarlehen arrangiert, mit dem der verschuldete Bruder seine Gläubiger am selben Tag befriedigen konnte. Der verbleibende Betrag wurde in ein zehnjähriges, festverzinsliches Familiendarlehen umgewandelt, dessen Zinsen direkt aus den Mieteinnahmen bedient und von den Erben vollumfänglich von ihrem steuerbaren Einkommen in Abzug gebracht werden konnten.

Das gesamte Portfolio blieb intakt in Familienbesitz, die Zwangsversteigerung wurde abgewendet und ein Millionenverlust an Steuern verhindert. Dass dieser Fall absolut diskret behandelt wird, versteht sich von selbst: Streitigkeiten innerhalb wohlhabender Familien und private Schuldenkrisen verlangen bedingungslose Vertraulichkeit.

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