Mitten im Rohbau einer Zürcher Wohnüberbauung mit über 25 Millionen Franken Investitionsvolumen zog der Generalunternehmer unerwartet die Reissleine und ging in Nachlassstundung. Mehr als zwanzig Subunternehmer standen vor unbezahlten Rechnungen und belagerten das Areal. Die Handwerker bereiteten umgehend die gerichtliche Eintragung von Bauhandwerkerpfandrechten vor, während die finanzierende Bank sofort die Reissleine zog und sämtliche Baukredittranchen sperrte. Dem Bauherrn drohte nicht nur ein monatelanger Baustopp mit astronomischen Verzugsstrafen, sondern das reale Risiko, bereits bezahlte Werklohnforderungen nochmals begleichen zu müssen.

Herkömmliche Baurechtsanwälte rieten zur Stellung teurer Bankgarantien, was die Liquidität des Bauherrn vollends erstickt hätte. FiPAX ging einen radikal anderen Weg: Innerhalb von 24 Stunden wurde das Mandat auf der Baustelle übernommen und der Generalunternehmervertrag nach SIA 118 und Art. 366 OR fristlos aus wichtigem Grund gekündigt, um den Abfluss weiterer Gelder augenblicklich zu stoppen.

Gleichzeitig marschierte FiPAX mit unabhängigen Bausachverständigen über das Areal und erfasste akribisch sämtliche Ausführungs- und Planungsfehler. Diese Baumängel wurden rechtlich als handfeste Gegenforderungen des Bauherrn formuliert und direkt mit den Werklohnansprüchen der Handwerker verrechnet. An einem einzigen Verhandlungstag bot FiPAX den verunsicherten Subunternehmern eine Einigung an: Eine bereinigte Direktauszahlung über ein treuhänderisches Sperrkonto – allerdings ausschliesslich Zug um Zug gegen den sofortigen, unwiderruflichen Rückzug aller Pfandrechtsgesuche beim Bezirksgericht.

Nach nur vier Tagen Stillstand liefen die Arbeiten auf der Baustelle wieder an, und die Bank gab die Kredittranchen frei. Das Projekt wurde termingerecht vollendet. Ein Gang an die Öffentlichkeit war undenkbar: Wäre das Bauvorhaben im Markt als juristischer «Problemfall» bekannt geworden, hätten künftige Mietzinse und der spätere Platzierungswert massiv gelitten.

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